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BFH 20.07.2016 I R 50/15, IWB 21/2016 S. 778

BFH | Einwirkungen abkommensrechtlicher Begriffsbestimmungen auf innerstaatliches Steuerrecht

Der in § 9 Nr. 3 GewStG verwendete Begriff der Betriebsstätte bestimmt sich nicht nach der Definition des jeweils einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommens, sondern nach innerstaatlichem Recht (Bestätigung von NWB KAAAA-97929, in Abweichung von NWB WAAAE-55144AEAO, zu § 12, Rn. 4).

Hinweis:

Die [i]Es gilt die Definition des § 12 AO und nicht die des einschlägigen DBAKlin. betrieb eine Importvermittlung. Für ihre Vermittlungstätigkeit im Textileinkauf unterhielt sie ein Einkaufsbüro in der Türkei, das sie als Betriebsstätte im Ausland ansah. Nach § 9 Nr. 3 GewStG ist der Gewerbeertrag eines inländischen Unternehmens um den Teil zu kürzen, der auf eine „nicht im Inland belegene Betriebsstätte“ entfällt. Das in der Türkei belegene Einkaufsbüro erfüllte unstreitig die Voraussetzungen des Bet...

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