Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach

NWB Kommentar Bilanzierung

Handels- und Steuerrecht

8. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-482-59378-9

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Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 342c Verschwiegenheitspflicht

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (November 2016)

I. Regelungsinhalt

1Abs. 1 trifft zu den bei der Prüfungstätigkeit der DPR erlangten Kenntnissen folgende Regelung:

  • Für „bei der Prüfstelle Beschäftigte“ als Normadressaten (→ Rz. 2)

  • bestehen Verschwiegenheitspflichten und Verwertungsverbote (→ Rz. 3).

  • Ein aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung dieser Vorgaben resultierender Schaden ist zu ersetzen (→ Rz. 5).

Abs. 2 enthält Haftungsbegrenzungen für den Fall der lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung (→ Rz. 8).

Abs. 3 normiert das Verhältnis der Verschwiegenheitspflicht zu Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber Finanzbehörden (→ Rz. 9).

Strafrechtliche Sanktionen bei Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten und Verwertungsverbote sind in § 333 Abs. 1 HGB geregelt (→ § 333 Rz. 1).

II. Normadressaten

2Verschwiegenheitspflichten und Verwertungsverbot gelten für „die bei der Prüfstelle Beschäftigten". Unmittelbar betroffen sind die Arbeitnehmer der DPR.

Externe Gutachter (Wirtschaftsprüfer, Anwälte, Grundstückssachverständige etc.), die die DPR nach § 342b Abs. 1 Satz 4 HGB im Rahmen der Prüfung beauftragt, sind nach der Verfahrensordnung der DPR (§ 10) entsprechend zu behandeln. Diese Gleichbehandlung ist sachgerecht, da es nicht darauf ankommen kann, auf welcher vertraglichen Basis im Auftrag der DPR an...

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