Arbeitshilfe - Stand: 29.03.2017

Stromsteuerentlastung nach § 14a Abs. 1 StromStV für im Fall einer landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt verbrauchten Strom

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Steuerentlastung für Strom, der über eine landseitige Stromversorgung an Schiffe während des Aufenthalts in der Werft abgegeben und von diesen zur Aufrechterhaltung der bordeigenen Infrastruktur verbraucht worden ist.

Ist allein der Stromverbrauch zur Stromversorgung der Schiffe während der üblichen Liegezeiten im Hafen (z.B. zur Be- und Entladung) entlastungsfähig oder zählen dazu auch die Aufenthalte im Dock zu Reparaturzwecken?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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AAAAF-85283