Arbeitshilfe - Stand: 19.01.2018

Gewerbesteuer: Zu den Voraussetzungen einer Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. f GewStG - Abgrenzung zwischen einer Dienstleistung und einer befristeten Rechteüberlassung im gewerbesteuerlichen Sinne - Keine Hinzurechnung von Aufwendungen für eine technische Vermittlungsdienstleistung

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1. Unterliegen Zahlungen im Zusammenhang mit computerisierten Reiseinformations- und -vertriebssystemen einer Hinzurechnung gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG?

2. Wie ist der Begriff des Rechts i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG auszulegen und gegenüber bloßen tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten sowie Dienstleistungen abzugrenzen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
RAAAF-85273