Kein Werbungskostenabzug für irrtümlich zum Erwerb eines Grund-stücks geleistete Zahlungen?
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Fehlgeschlagene Aufwendungen (Kaufpreis und Provision) für den Immobilienerwerb wegen betrügerischer Handlung -Können diesbezügliche Aufwendungen für den vorerst gescheiterten Immobilienerwerb als vorweggenommene Werbungskosten bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung angesetzt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
IAAAF-85263