Ein Verlustfeststellungsbescheid vor der Geltung des § 10d Abs. 4 S. 4 und 5 EStG i.d.F. des JStG 2010 kann nur geändert werden, wenn auch der Einkommensteuerbescheid noch geändert werden kann
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Zur Frage, ob ein Verlustfeststellungsbescheid 2004 vor der Geltung des § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 -JStG 2010- vom (BGBl. I 2010, 1768) nur geändert werden darf, wenn auch der Einkommensteuerbescheid noch geändert werden kann?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
OAAAF-85261