Arbeitshilfe - Stand: 15.03.2016

Nichtsrechtsfähige Stiftung als Familienstiftung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG?

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Nichtrechtsfähige Stiftung als Familienstiftung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG - Begriff des "wesentlichen Interesses" der Familie

1. Sind nichtrechtsfähige Stiftungen, deren Träger eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG einzubeziehen?

2. Führt ein vom Stifter bewusst gewählter Stiftungszweck, der im maßgeblichen Dreißigjahreszeitraum ausschließlich im Interesse der Familie liegt (hier: Stipendien für die Nachkommen des Stifters), zu einer Familienstiftung i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
KAAAF-85245