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Markenrecht | Bekanntmachung der Gemeinsamen Ausführungsverordnung zum Madrider Markenabkommen
Im BGBl 2003 II S. 828 wird mit Datum v. der geänderte Wortlaut der am in Kraft getretenen Gemeinsamen Ausführungsverordnung zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) und zum Protokoll zu diesem Abkommen (PMMA) in der seit dem geltenden Fassung bekannt gegeben. Die Änderungen bestehen insbesondere in einigen Verfahrensvereinfachungen (z. B. betreffend die formalen und inhaltlichen Anforderungen an ein internationales Gesuch und den Antrag auf Eintragung von Änderungen) sowie der Einführung einer Regel zur Eintragung von Lizenzen und einer Regel zu Verwaltungsvorschriften.