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Sozialversicherungsrecht | Einkommensprognose bei Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung (§ 10 Abs. 1 SGB V), die Familienangehörigen einen (beitragsfreien) Versicherungsschutz mit eigenen Leistungsrechten in der gesetzlichen Krankenversicherung vermitteln kann, sind die Bestimmungen der Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler zur Feststellung des Einkommens nicht unmittelbar anwendbar. Erforderlich ist vielmehr eine Prognose unter Einbeziehung von mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Veränderungen. Insoweit können deshalb zwar [i]Grundlagen „Gesetzliche Krankenversicherung“ NWB GAAAE-64778 Feststellungen zur Höhe der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit aus einem vergangene Zeiträume betreffenden Veranlagungsjahr Indizwirkung für die Prognose der Höhe der künftig aus dieser Tätigkeit zu erwartenden Einnahmen haben (vgl. ). Gleichwohl bleibt dem Versicherten aber die Option eröffnet, Nachweise über eine abweichend hiervon niedrigere Höhe der zu erwartenden Einkünfte zu führen (vgl.