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BFH 15.04.2015 I R 54/13, NWB 45/2016 S. 3363

Körperschaftsteuer | Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist

Der Gewinn aus der vor Ablauf der sog. siebenjährigen Sperrfrist erfolgten Veräußerung einbringungsgeborener Anteile ist nach der im Jahr 2005 geltenden Rechtslage steuerpflichtig. Damit wird nicht gegen Grundrechte des Veräußerers verstoßen. Der Ausschluss der Steuerfreistellung im Fall der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile innerhalb der Sperrfrist ist nach dem nachträglich zur Veröffentlichung bestimmten durch den Sachgesichtspunkt der typisierenden Verhinderung von Umgehungsgestaltungen gerechtfertigt.

Anmerkung:

Wenig überraschend hat der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses einbringungsgeborener Anteile alten Rechts (durch Einbringungen zum Buchwert nach §§ 20, 21 UmwStG i. d. F. vor der Gesetzesänderung durch das SEStEG entstandene Anteile) von d...

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