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Wohnungseigentum; | bauliche Veränderungen in ,,Mehrhausanlagen''
Über eine bauliche Veränderung an der ,,Verwaltungseinheit'' einer sog. Mehrhausanlage können die Eigentümer dieser Verwaltungseinheit (sog. Blockstimmrecht; s. OLG Köln, WM 1998, 177) ohne Ermächtigung in der Teilungserklärung nicht mit bindender Wirkung für die Miteigentümer anderer ,,Verwaltungseinheiten'' beschließen. Ein solcher Beschluss ist gegenüber diesen Miteigentümern nichtig (OLG Schleswig, Beschl. v. - 2 W 57/99).