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Hessisches Finanzgericht  Beschluss v. - 7 V 786/16

Gesetze: TabStG § 21 Abs. 1 S. 1, TabStG § 21 Abs. 2 S. 1

Erwerb von Schmuggelzigaretten

Leitsatz

Der Erwerber von vorschriftswidrig aus einem Drittland in das Steuergebiet verbrachter Tabakwaren, der nicht an der unrechtmäßigen Einfuhr beteiligt war, wird nicht Schuldner der Tabaksteuer.

Fundstelle(n):
JAAAF-85014

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Hessisches Finanzgericht , Beschluss v. 22.08.2016 - 7 V 786/16

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