GmbH-Beteiligung als notwendiges Sonderbetriebsvermögen
Leitsatz
Die Beteiligung eines Mitunternehmers an einer GmbH, die zwar als (Haupt)Abnehmerin enge wirtschaftliche Beziehungen zur Mitunternehmerschaft
unterhält, ist dennoch kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen des Mitunternehmers, wenn die Mitunternehmerschaft neben den
Umsätzen mit der GmbH noch erhebliche Umsätze mit 100 anderen Kunden auf höheren Fertigungsstufen tätigt, die mehr mit 6 Mio.
€ betragen und mehr als 1/3 des Gesamtumsatzes der Mitunternehmerschaft ausmachen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2018 S. 321 Nr. 6 GmbH-StB 2017 S. 23 Nr. 1 KÖSDI 2016 S. 20073 Nr. 12 FAAAF-85011
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