Auslegung eines Aufhebungsbescheids nach zweimaliger Bewilligung von Kindergeld für denselben Zeitraum
Leitsatz
1. Etwaige bei der Auslegung eines Verwaltungsaktes verbleibende Zweifel sind zugunsten des Steuerpflichtigen – und damit
zugunsten der verfahrensrechtlich gebotenen Form – aufzulösen.
2. Wurde mit zwei an aufeinanderfolgenden Tagen ergangenen Bescheiden jeweils Kindergeld für denselben Zeitraum bewilligt,
ohne dass erkennbar war, in welchem Verhältnis beide Bewilligungsbescheide zueinander standen, so kann ein ausdrücklich auf
den zweiten Bescheid bezogener Aufhebungsbescheid nicht dahin ausgelegt werden, dass durch ihn auch der einen Tag zuvor ergangene,
erste Bewilligungsbescheid mit aufgehoben worden wäre.
Fundstelle(n): AAAAF-85004
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Sächsisches FG, Urteil v. 29.08.2016 - 6 K 318/16 (Kg)
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