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Online-Nachricht - Freitag, 28.10.2016

Zollrecht | Kombinierte Nomenklatur 2017 (Kommission)

Die Europäische Kommission hat am die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem gilt, veröffentlicht.

Hierzu führt die Kommission weiter aus:

  • Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung.

  • Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) Nr. 2016/1821 im EU-Amtsblatt L 294 vom veröffentlicht. Sie gilt ab dem .

Hinweis

Weitere Informationen über die Kombinierte Nomenklatur hat die Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Quelle: EU Customs News v. (il)

Fundstelle(n):
CAAAF-84977