Zollrecht | Kombinierte Nomenklatur 2017 (Kommission)
Die Europäische Kommission hat am die neueste Version
der Kombinierten Nomenklatur (KN), die ab dem gilt,
veröffentlicht.
Hierzu führt die Kommission weiter aus:
Die Kombinierte Nomenklatur ist Grundlage für die Warenerklärung (a) bei der Ein- bzw. Ausfuhr oder (b) für inner-EU statistische Zwecke. Die Einordnung der Waren bestimmt den anwendbaren Zollsatz und die Art und Weise der statistischen Behandlung.
Die neueste Version wurde als Kommissionsverordnung (EU) Nr. 2016/1821 im EU-Amtsblatt L 294 vom veröffentlicht. Sie gilt ab dem .
Weitere Informationen über die Kombinierte Nomenklatur hat die Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.
Quelle: EU Customs News v. (il)
Fundstelle(n):
CAAAF-84977