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FG Baden-Württemberg 06.06.2016 1 K 3386/15, BBK 21/2016 S. 1022

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug für Ferrari

Aus der Anschaffung eines Ferraris kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Die Anschaffung unterliegt nämlich dem Abzugsverbot für unangemessene Betriebsausgaben. Damit greift der Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 1a UStG in Verbindung mit § 4 Abs. 7 EStG.

[i]Kein Repräsentationsbedürfnis Im Streitfall ging es um eine GmbH, die ein zahnärztliches Labor betrieb und einen Ferrari erwarb. Die Eltern des Geschäftsführers waren Zahnärzte und Hauptauftraggeber der GmbH. Der Geschäftsführer der GmbH nutzte den Ferrari, um zum Steuerberater, zur Bank und zu Fortbildungsveranstaltungen zu fahren und um an einem Autorennen teilzunehmen. Damit stand für das FG fest: Der Ferrari wurde nicht für die Repräsentation benötigt; denn außer den Eltern des Geschäftsführers hatte die GmbH kaum Kunden.

Hinweis:

[i]Kriterien für AngemessenheitMan sollte es nicht übertreiben...

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