Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Eigenbetriebliches Interesse bei Übernahme von Fortbildungskosten für angestellte Berufskraftfahrer
Bei der Frage, ob an Arbeitnehmer erbrachte Leistungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn einzuordnen sind, muss bisweilen erörtert werden, ob die fragliche Zuwendung – meist ein Sachbezug – nicht als im sog. ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse liegend angesehen werden kann. Ebendies ist nämlich bei Vorteilen der Fall, die sich – wie es die Rechtsprechung formuliert – „bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung[en] erweisen.“ Die in Betracht kommenden Konstellationen sind vielfältig und einer Verallgemeinerung daher nur bedingt zugänglich. Im Gegenteil wird vielmehr regelmäßig ein Bündel von Kriterien und Aspekten am konkreten Einzelfall geprüft. Es sind dies beispielsweise Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit sowie Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme der Leistung. Als übergeordnete Überlegung sollte zudem betrachtet werden, ob ein Vorteil als privat konsumierbar einzustufen ist oder er in die Berufssphäre des Arbeitnehmers geleistet wird und sich dort verbraucht (vgl. ausfüh...