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NWB Nr. 44 vom Seite 3299

Sachkundenachweis für Makler

[i] Bundesrat, Plenum Kompakt vom 14. 10. 2016 Die strengeren Berufszulassungsregeln für Makler und Immobilienverwalter können nach Auffassung des Bundesrats nicht so rasch wie von der Bundesregierung geplant umgesetzt werden. Der Bundesrat spricht sich für ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes aus. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass gerade die Einführung neuer Erlaubnisse und die Durchführung von Sachkundeprüfungen einen erheblichen Vorlauf bräuchten. Für die Einführung des geplanten Qualitätsnachweises müsse deshalb mindestens eine Frist von zwölf Monaten gelten. Andernfalls sei auch das erforderliche Niveau der Prüfungen nicht gewährleistet. [i]Anrechnung der unselbstständigen TätigkeitenAußerdem fordern die Länder, die vorgesehene Ausnahme zu lockern, wonach Gewerbetreibende dann keinen Sachkundenachweis benötigen, wenn sie sechs Jahre selbständig als Immobilienverwalter oder Makler tätig waren. Stattdessen sollten hier auch Zeiträume in unselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden. Denn einen sachlichen Grund für die unterschiedliche Behandlung von selbständiger und unselbständiger Tätigkeit gebe es nicht. [i]Deutliche Verschärfung der bisherigen RechtslageDer Sachkundenachweis für Immobilienverwalter und Makler ist der Kern der Neuregelung d...

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