Mandantenorientierte Sachbearbeitung
13. Aufl. 2016
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Lernfeld 7: Betriebliches und privates Handeln an den Rechtsnormen ausrichten
Ein freiberuflicher Finanzberater hat zur Erfüllung seiner steuerlichen Verpflichtungen für die Umsatzsteuer und Einkommensteuer eine Einnahmenüberschussrechnung eingerichtet, nach der die Anlage EÜR erstellt werden kann. Seine beratende Tätigkeit umfasst auch eine Vortragstätigkeit im Finanzwesen. Zu seiner Tätigkeit liegen folgende Angaben vor:
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► | Umsatzsteuerpflichtige Honorareinnahmen (19 %) | 150.000 € |
► | Vereinnahmte USt | 28.500 € |
► | Gezahlte Vorsteuer | 4.900 € |
► | USt-Vorauszahlungen | 24.000 € |
► | Nicht steuerbare Honorareinnahmen (Drittland) | 20.000 € |
► | Private Pkw-Nutzung (1 %-Regelung) | 6.000 € |
► | Ausgaben für Personal | 32.000 € |
► | AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter | 11.500 € |
► | Aufwendungen für Telekommunikation | 1.400 € |
► | Unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben | 12.000 € |
► | Kfz-Kosten | 8.000 € |
► | Bewirtungsaufwendungen | 1.200 € |
► | Verpflegungsmehraufwendungen (Pauschalen) | 1.200 € |
► | Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer (Mittelpunkt der Tätigkeit) | 2.400 € |
Ermitteln Sie die Betriebseinnahmen!
Ermitteln Sie die Betriebsausgaben!
Ermitteln Sie den Gewinn!
Welche Formvorschriften bestehen für di...