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IWB Nr. 20 vom Seite 737

Steuerplanung durch IP-Box-Regime in Europa

Jörg Hofer und Immanuel Weidlich

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 753Die Einführung von IP-Box-Regimen gewinnt insbesondere bei europäischen Staaten an Popularität, um steuerliche Anreize für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zu geben. Hierbei werden Einkünfte aus immateriellen Wirtschaftsgütern einer begünstigten Besteuerung, d. h. einem niedrigeren Steuersatz unterworfen. Vor allem mangels vergleichbarer steuerlicher Begünstigung in Deutschland bietet sich für deutsche Unternehmen ein Blick auf IP-Box Regime an, um ein steueroptimales konzernweites Patentmanagement sicherzustellen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Informationen zu IP-Box-Regimen in Europa

[i]Begünstigung der EinkünfteIm Rahmen von IP-Box-Regimen werden Einkünfte aus immateriellen Wirtschaftsgütern mit einem deutlich unter dem Regelsteuersatz liegenden IP-Box-Steuersatz zwischen 0 % (Malta) und 16,76 % (Frankreich) besteuert.

[i]Unterschiede bei der BemessungsgrundlageNeben dem IP-Box-Steuersatz wirkt sich die Ermittlung der Bemessungsgrundlage entscheidend auf die Begünstigung eines IP-Box-Regimes aus. Hierbei ergeben sich insbesondere durch das sogenannte Bruttoprinzip erhebliche Vorteile, da alle laufenden Aufwendungen mit dem Regelsteuersatz abgesetzt werden können, währen...

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