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SVRechGrV 2016 § 5

§ 5 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets

Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:


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Jahr
Umrechnungswert
vorläufiger Umrechnungswert
„2014
1,1665
 
2016
 
1,1479“.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAF-84569