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SVRechGrV 2016 § 1

§ 1 Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 514 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 267 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

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zur Änderungsdokumentation
HAAAF-84569