Sachwertmethode: Kubatur des Rauminhaltes von Flachdachbauten oberhalb abgehängter Decken
Leitsatz
1) Über Abschnitt 37 Abs. 1 Sätze 3 und 3 BewRGr i.V. mit der DIN 277 besteht bei der Bewertung im Sachwertverfahren keine
Selbstbindung der Verwaltung dergestalt, dass auch unterhalb eines Flachdachs liegende lotrechte Seitenwände als Außenflächen
des Daches einen nicht ausgebauten Dachraum oberhalb einer abgehängten Decke umschließen könnten, der lediglich mit einem
Drittel des Rauminhalts zu berücksichtigen ist.
2) Bei übereinander angeordneten Gebäudeteilen unterschiedlicher Nutzart ist auch dann der Raummeterpreis für mehrgeschossige
Gebäude anzuwenden, wenn ein solcher Gebäudeteil nur ein Geschoss umfasst.
3) Die Geschosshöhe eines bis zur Höhe einer Verladerampe aufgeständerten Lagergebäudes ist von der Oberkante des Fußbodens
zu bestimmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2016 S. 1682 Nr. 20 ErbStB 2016 S. 367 Nr. 12 AAAAF-84554
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