Rechtsmissbräuchliche Untätigkeitsklage – Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist
Leitsatz
Wird eine Untätigkeitsklage rechtsmissbräuchlich nur 9 Tage nach Einspruchseinlegung erhoben, ist eine Abweisung durch Prozessurteil
– anstelle einer Aussetzung des Verfahrens nach § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO – ermessensgerecht.
Tatsachen, die für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Bedeutung sein können, müssen, um die Möglichkeit
einer nachträglichen Ergänzung zu eröffnen, zumindest im Kern innerhalb der Antragsfrist vorgetragen werden (Abgrenzung zum
).
Übergibt ein Rechtsanwalt seinem Büro eine eigene Sache zur Bearbeitung, so gelten hinsichtlich der Fristüberwachung die
gleichen strengen Grundsätze wie bei Angelegenheiten von Mandanten (vgl. BFH-Rspr.).
Richtet ein Rechtsanwalt zur Kontrolle von unter der Privatanschrift eingegangenen Fristsachen (Steuerbescheide) ein System
ein, bei dem eine Hilfsperson (Ehefrau) eingehende Post zu seiner Kanzlei bringen soll, in der sodann eine weitere Hilfsperson
die Post sortieren und die Fristenkontrolle wahrnehmen soll, müssen Aufzeichnungen über die eingehenden Fristsachen und das
Datum der Verbringung zur Kanzlei geführt und die für eine ordnungsgemäße Fristberechnung und –wahrung unerlässlichen Anweisungen
an die Ehefrau (unverzügliche Übergabe mit Briefumschlag) erteilt werden.
Auch fachlich hochqualifizierte Hilfspersonen (hier: Rechtsanwältin) müssen überwacht werden, um ein der Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand entgegenstehendes Organisationsverschulden bei der Fristenkontrolle im Büro des Rechtsanwalts auszuschließen.
Fundstelle(n): WAAAF-84538
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 30.08.2016 - 10 K 1897/16 U,F,AO
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.