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FG Münster Urteil v. - 10 K 584/16 E

Gesetze: FGO § 41

Zulässigkeit einer Feststellungsklage

Rechtsverhältnis, Feststellungsinteresse, Subsidiarität

Leitsatz

1) Die Feststellung, ob ein Grundstück dem Privat- oder dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zuzuordnen ist, ist keiner Feststellung im Sinne des § 41 Abs. 1 FGO zugänglich.

2) Ein rechtlich geschütztes Dispositionsinteresse begründet kein konkretes, feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 41 Abs. 1 FGO.

3) Durch eine vor Durchführung des Besteuerungsverfahrens erhobene vorbeugende Feststellungsklage kann keine gerichtliche Entscheidung über die zur Prüfung gestellte materielle Frage erlangt werden, da ansonsten das Institut der verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO unterlaufen würde.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 12 Nr. 47
DStRE 2018 S. 312 Nr. 5
CAAAF-84536

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FG Münster, Urteil v. 27.07.2016 - 10 K 584/16 E

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