Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Übernahme von Fortbildungskosten für angestellte Berufskraftfahrer
Leitsatz
Aufwendungen für das Absolvieren von nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebenen Fortbildungen
- hier für die Module "Gesetze für den Güterverkehr", "Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit", "Schaltstelle Fahrer: Dienstleister,
Imageträger, Profi" sowie "Ladungssicherheit" -, die ein Arbeitgeber eines Unternehmens für Spezial- und Schwertransporte
für die Industrie und Bauwirtschaft für seine Fahrer - auch aufgrund tarifvertraglicher Regelung -übernimmt, sind aufgrund
überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Arbeitslohn.
Tatbestand
Fundstelle(n): BB 2016 S. 2453 Nr. 41 BBK-Kurznachricht Nr. 1/2017 S. 12 DStRE 2018 S. 266 Nr. 5 EFG 2016 S. 1795 Nr. 21 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2016 S. 3218 NWB-Eilnachricht Nr. 44/2016 S. 3288 LAAAF-84507
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