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FG Münster Urteil v. - 13 K 3218/13 L EFG 2016 S. 1795 Nr. 21

Gesetze: EStG § 19 Abs 1 Nr 1

Arbeitslohn

Eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers an der Übernahme von Fortbildungskosten für angestellte Berufskraftfahrer

Leitsatz

Aufwendungen für das Absolvieren von nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebenen Fortbildungen - hier für die Module "Gesetze für den Güterverkehr", "Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit", "Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi" sowie "Ladungssicherheit" -, die ein Arbeitgeber eines Unternehmens für Spezial- und Schwertransporte für die Industrie und Bauwirtschaft für seine Fahrer - auch aufgrund tarifvertraglicher Regelung -übernimmt, sind aufgrund überwiegend eigenbetrieblichen Interesses des Arbeitgebers kein Arbeitslohn.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2453 Nr. 41
BBK-Kurznachricht Nr. 1/2017 S. 12
DStRE 2018 S. 266 Nr. 5
EFG 2016 S. 1795 Nr. 21
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2016 S. 3218
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2016 S. 3288
LAAAF-84507

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Urteil v. 09.08.2016 - 13 K 3218/13 L

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