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BFH 12.05.2016 IV R 29/13, StuB 20/2016 S. 799

Gewerbesteuer | Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Verschmelzung der Ober- auf die Unterpersonengesellschaft

Wird die Oberpersonengesellschaft auf die Unterpersonengesellschaft verschmolzen, geht der gewerbesteuerliche Verlustvortrag der Untergesellschaft in dem Umfang unter, in dem er anteilig auf die Oberpersonengesellschaft als Trägerin des Verlustabzugs entfiel (Bezug: § 10a GewStG; § 20 Abs. 8, § 24 UmwStG; § 17 Abs. 2 UmwG).

Praxishinweise

Träger des Rechts auf den Verlustabzug ist der Unternehmer des Betriebs. Bei einer Personengesellschaft sind die Gesellschafter, soweit sie Mitunternehmerrisiko tragen und Mitunternehmerinitiative ausüben, die (Mit-)Unternehmer des Betriebs. Dies gilt nicht nur für die einkommensteuerrechtliche, sondern auch für die gewerbesteuerrechtliche Sicht. Dementsprechend geht beim Ausscheiden von Mitunternehmern aus einer Personengesellschaft der Verlustabzug gem. § 10a GewStG verloren, sowei...

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