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Passivierung eines Darlehens mit steigenden Zinssätzen
(1) Wegen der Verpflichtung, eine am Bilanzstichtag bestehende Darlehensverbindlichkeit in späteren Jahren höher zu verzinsen (Darlehen mit steigenden Zinssätzen), ist in der Bilanz grundsätzlich eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung wegen eines wirtschaftlichen Erfüllungsrückstands auszuweisen. (2) Eine solche Verbindlichkeit ist grundsätzlich abzuzinsen (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; § 247 Abs. 1, § 249 Abs. Satz 1 HGB).
(1) Insbesondere im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses besteht ein Erfüllungsrückstand, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesam...