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BFuP Nr. 5 vom Seite 456

Einfluss der einseitigen Maßgeblichkeit bei langfristigen Rückstellungen unter Berücksichtigung von Bewertungsdivergenzen

Univ.-Prof. Dr. Carmen Bachmann, Konrad Richter, M.Sc., LL.M. oec. und Dipl.-Kff. (Univ.) Carolin Schuler, Universität Leipzig

Für langfristige Rückstellungen sieht das Steuerrecht eigene Bewertungsvorschriften vor, die die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz einschränken. Die Finanzverwaltung erachtet jedoch abweichend davon den handelsrechtlichen Rückstellungsansatz als steuerliche Obergrenze. Der Beitrag quantifiziert diese kontroverse Auffassung anhand einer modelltheoretischen Analyse. Dabei wird insbesondere der Einfluss der exogenen Größen handelsrechtlicher Zinssatz, Inflationsrate und Gewerbesteuerhebesatz betrachtet. Im Ergebnis führt die Anwendung dieser einseitigen Maßgeblichkeit in zahlreichen Konstellationen zu geringeren Bilanzgewinnen; die Unterschiede werden durch steigende Zins- und Steuersätze noch verstärkt. Eine hohe Inflationsrate hingegen schwächt den Effekt ab. Spätere steuerliche Entlastungen können die Mehrbelastung in der Ansammlungsphase nicht kompensieren.

1 Einleitung

Das Verhältnis der Handels- zur Steuerbilanz scheint durch § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG hinreichend geregelt: Gibt es keine abweichenden steuerlichen Vorschriften, gilt das Maßgeblichkeitsprinzip (Halbsatz 2). Dabei sieht sich dieser Grundsatz einer Kritik ausgesetzt, die bisweilen eine einschränkende Auslegung des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 EStG fordert, um eine ungewollte A...

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