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Einkommensteuer | von privater Seite gezahltes Pflegegeld für Kinder in Familienpflege
Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung des von privater Seite gezahlten Pflegegelds gilt gem. , S 2113 - 23 - StO 221 Folgendes: (1) Bei den Vergütungen, die eine Pflegeperson für die Betreuung eines fremden Kindes erhält, handelt es sich um stpfl. Einnahmen aus einer sonstigen selbständigen Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Dies gilt auch für den Teil der Vergütung, der für den unmittelbaren Lebensunterhalt des betreuten Kindes verwendet wird. Eine § 3 Nr. 11 EStG entsprechende Steuerbefreiung gibt es für Zahlungen aus privaten Mitteln nicht. (2) Pflegepersonen leisten Aufwendungen für den Lebensbedarf und die Betreuung des Kindes. Es ist anzunehmen, dass in privaten Pflegestellen Aufwendungen in etwa gleicher Höhe anfallen wie in...