Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Offenes WLAN: Unternehmer haften nicht
Gewerbetreibende, die ein offenes WLAN anbieten, müssen nach einem Urteil des EuGH nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter einstehen. Allerdings müssen sie im Zweifel dafür sorgen, das Netz durch ein Passwort zu sichern, um möglichen Rechtsverletzungen vorzubeugen (). Mehr dazu unter http://go.nwb.de/i3u0w.