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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 17 | Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage bei Grundstücksschenkung unter einer Auflage

Grundstücksschenkungen unter einer Auflage (z.B. bei einem Wohnrecht des Schenkers) unterliegen hinsichtlich des Werts der Auflage der Grunderwerbsteuer, wenn die Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist. Unerheblich ist nach einer aktuellen Entscheidung des BFH, ob die Auflage tatsächlich bei der Schenkungsteuer abgezogen wurde. Das gilt selbst dann, wenn die Grundstücksschenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist.

Wir kommen zur Grunderwerbsteuer. Konkret: zur Bemessungsgrundlage bei der Schenkung eines Grundstücks unter einer Auflage. Im Streitfall hatte sich die Schenkerin, die mit dem Beschenkten nicht verwandt ist, das dingliche Recht zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung einer Wohnung vorbehalten.

In § 3 GrEStG sind die allgemeinen Ausnahmen von der Besteuerung geregelt. Dort heißt es: Von der Besteuerung ausgenommen sind Grundstücksschenkungen unter Lebenden im Sinne des ErbStG. Schenkungen unter einer Auflage unterliegen jedoch der Besteuerung hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind.

Fraglich war: Wie sieht es aus, wenn die Grundstücksschenkung insgesamt von der Schenkungsteuer befreit ist? So wie dies beispielsweise bei einer...

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