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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Verkauf von Taxikonzessionen als Geschäftsveräußerung

Das BayLfSt klärt in einer Verfügung die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf einer Taxikonzession als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG oder als steuerbare Leistung zu behandeln ist. Das Landesamt unterscheidet zwischen der Veräußerung der einzigen Taxikonzession und der Veräußerung einer von mehreren Taxikonzessionen (bei einem gesondert geführten Betrieb sowie bei einem einheitlichen Betrieb).

Wir kommen jetzt zur Umsatzsteuer. – Haben Sie einen Taxiunternehmer in Ihrer Mandantschaft? Oder einen Existenzgründer, der sich mit einem Taxi selbständig machen will? Dann sollten Sie eine aktuelle Verwaltungsanweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern kennen. Es geht um die Frage: Ist der Verkauf einer Taxikonzession als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen zu behandeln?

Nach der Verfügung kommt es darauf an: Bildet die verkaufte Konzession das gesamte Unternehmen oder zumindest einen in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb? Oder handelt es sich nur um einen unselbständigen Teil des Unternehmens?

Zwei Fälle sind zu unterscheiden: Besitzt ein Taxiunternehmer lediglich eine einzige Konzession und veräußert...

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