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Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug beim Sale-and-lease-back
Ein Leasinggeber, der den Leasinggegenstand im Rahmen eines Sale-and-lease-back vom Hersteller kauft und an diesen zurückverleast, kann die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, wenn er an den Leasingnehmer (Hersteller) eine steuerpflichtige Leistung erbringt und nicht lediglich einen umsatzsteuerfreien Kredit gewährt.
[i]Mitwirkung an BilanzgestaltungEine derartige steuerpflichtige Leistung kann in der Mitwirkung an einer Bilanzgestaltung des Herstellers liegen, dessen Bilanz durch das Sale-and-lease-back-Geschäft aufgewertet wird und die Kreditwürdigkeit des Herstellers erhöht.
[i]Leasingnehmer darf Software nicht aktivierenHersteller H stellt Software her, die er wegen des Aktivierungsverbots des § 5 Abs. 2 EStG nicht aktivieren kann. H verkauft die Software an den Leasingunternehmer L und... /