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Umsatzsteuer | Vorsteuer bei gemischt genutzten Gebäuden
Der BFH hat folgende Grundsätze zum Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden aufgestellt:
Der Vorsteuerabzug aus den Herstellungs- oder Anschaffungskosten richtet sich grundsätzlich [i]Grundsätzlich gilt Flächenschlüssel nach dem Flächenschlüssel.
Der Umsatzschlüssel der Immobilie gilt jedoch dann, wenn die Gewerbeflächen und die Mietwohnungen nicht miteinander vergleichbar sind, also die Ausstattung erheblich unterschiedlich [i]Umsatzschlüssel bei unterschiedlicher Ausstattung ist z. B. hinsichtlich der Höhe der Räume, der Dicke der Wände und Decken oder der Innenausstattung.
Der Umsatzschlüssel der Immobilie gilt auch dann, wenn es um das Dach geht und um [i]Umsatzschlüssel bei Dachflächen Nutzflächen innerhalb des Gebäudes, die nicht miteinander zu einer Gesamtumsatzfläche zu addieren sind.
Der Umsatzschlüssel des Gesamtunternehmens gilt, wenn das Gebäude der Verwaltung des...