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Steuermodernisierungsgesetz – ein zweiter Blick
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAF-83463 Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom (BGBl 2016 I S. 1679) führt zu zahlreichen Änderungen in der (elektronischen) Zusammenarbeit zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung.
Ausführlicher Beitrag s. .
Automationsgestützte Bearbeitung von Steuererklärungen
[i]Zum Risikomanagement im Besteuerungsverfahren s. Baum, NWB 35/2016 S. 2636Eine zentrale Maßnahme der Modernisierung des Besteuerungsverfahrens ist die verstärkte ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung von Steuererklärungen durch den Einsatz von Risikomanagementsystemen. Die Finanzverwaltung hofft, dadurch eine Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen Fälle zu erreichen.
Verarbeitung von elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Daten von dritter Seite
Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, gelten zukünftig nach § 150 Abs. 7 Satz 2 AO n. F. als Angaben des Steuerpflichtigen, soweit er nicht in einem dafür vorzusehenden Datenfeld der Steuererklärung dazu abweichende Angaben macht.
Neue Änderungsvorschriften für Steuerbescheide
[i]Änderung aufgrund fehlerhaft von Dritten übermittelter DatenVor dem Hintergrund der verfahrensrechtlichen Änderungen zur Verarbeitung der von Dritten übermittelten Daten sind...