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BAG 24.08.2016 5 AZR 703/15, NWB 42/2016 S. 3144

Arbeitsrecht | Ausschlussklausel über Mindestentgelt in (Formular-)Arbeitsvertrag unwirksam

Mit der in einem (Formular-)Arbeitsvertrag gebräuchlichen Ausschlussklausel, die als AGB damit der Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle der §§ 305 ff. BGB unterliegen kann, sollen im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit sämtliche Ansprüche beider Vertragsseiten aus dem bestehenden/beendeten Arbeitsverhältnis verfallen (erlöschen), wenn diese nicht innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens drei Monate) nach ihrer Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragsseite schriftlich (ab : in Textform) geltend gemacht werden. Eine solche Verfallregelung, die dabei auch den Anspruch auf das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV (Pflegearbeitsbedingungsverordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Pflegeberufe vom ) erfasst, verstößt im Anwendungsbereich dieser Verordnung gegen § 9 Satz 3 i. V. mit § 13 AEntG (Arbeitn...

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