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Einkommensteuer | Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Kleinbusses als außergewöhnliche Belastung
Gehbehinderte Steuerpflichtige, die sich außerhalb des Hauses nur mithilfe eines Kfz bewegen können, können neben den Pauschbeträgen für Behinderte alle Kfz-Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, soweit es sich nicht um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt. Angemessen sind aber nur Aufwendungen für Fahrten bis zu 15.000 km im Jahr und nur bis zur Höhe der Kilometerpauschbeträge, die in den Einkommensteuer-Richtlinien und Lohnsteuer-Richtlinien für den Abzug von Kfz-Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben festgelegt sind. Das entschieden, dass bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände ausnahmsweise eine Überschreitung der Pauschsätze möglich ist. Solche Umstände liegen nach Auffassung des Finan...