Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer
2. Aufl. 2016
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VIII. Organisation des Berufs in der WPK (§§ 57, 58–61 WPO)
1. Allgemeines
WP und vBP erfüllen im Bereich der Wirtschaft eine wichtige öffentliche Aufgabe. Der Berufsstand der Wirtschaftprüfer und vereidigten Buchprüfer nimmt deshalb eine besondere Stellung ein. Die Öffentlichkeit erwartet von den Wirtschaftsprüfern ein hohes Maß an unabhängiger und gewissenhafter Arbeit, vor allem im Bereich der von Ihnen durchgeführten gesetzlichen Abschlussprüfungen. Die Anforderungen an den Berufsstand der WP und vBP sind deshalb bezogen auf ihre Berufsgrundsätze besonders hoch. Das erfordert eine wirkungsvolle Berufsaufsicht verbunden mit einer Kontrolle der Qualität der beruflichen Arbeit und besondere Anforderungen an das Wirtschaftsprüferexamen. Die damit verbundenen Aufgaben werden von der WPK wahrgenommen. Die WPK hat im Berufsrecht der WP eine zentrale Funktion und umfangreiche Befugnisse. Daran hat auch die Neuregelung der Prüferaufsicht im APAReG nichts grundsätzlich geändert. Die WPK unterliegt der öffentlichen fachbezogenen Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (§ 66a Abs. 1 WPO), soweit sie Aufgaben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 WPO erfüllt. Das aber ist nichts grundlegend Neues. Ab 2005 hatte die bis zum Inkrafttreten de...