Streitgegenstand ist - bei zuvor erfolgter rückwirkender Bewilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung mit vorläufigem Einbehalt der Nachzahlung und zeitgleicher Aufhebung der Bewilligung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit geltend gemachter Erstattungsforderung - bei der Klage gegen den später ergangenen Bescheid über die Abrechnung der Nachzahlung unter Berücksichtigung befriedigter Erstattungsansprüche anderer Leistungsträger (§§ 103ff SGB X) und Aufrechnung des verbliebenen Nachzahlungsanspruchs mit der Erstattungsforderung wegen überzahlter Rente allein die Feststellung der Erfüllung des Anspruchs auf Rentennachzahlung (§ 107 Abs. 1 SGB X) und die erklärte Aufrechnung. Die Frage, ob Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt werden durfte und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu Recht für die Vergangenheit zurückgenommen wurde, ist angesichts nicht erfolgter Anfechtung dieser Bescheide und damit eingetretener Bestandskraft (§ 77 SGB X) kein Gegenstand der gerichtlichen Prüfung.
Fundstelle(n): BAAAF-83599
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.07.2016 - L 10 R 2514/15
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.