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Der Anspruch auf Beschäftigung
Welche Fallgruppen sind zu unterscheiden?
Es ist seit Jahrzehnten anerkannt, dass ein Arbeitnehmer nicht nur Anspruch auf vertragsgemäße Vergütung gegen seinen Arbeitgeber hat, sondern auch verlangen kann, vertragsgemäß beschäftigt zu werden. Dieser – auf eine unvertretbare Handlung gerichtete – Anspruch ist vollstreckbar. Kommt es zum Bruch zwischen den Arbeitsvertragsparteien, stellt sich die Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage ein (Weiter-)Beschäftigungsanspruch besteht und durchgesetzt werden kann bzw. wie der Arbeitgeber einen entsprechenden Anspruch ggf. abwehren kann. Nachstehend sollen die verschiedenen Konstellationen einer umfassenden Analyse unterzogen werden. Dabei ist in Ansehung an die jüngste Entscheidung des LG Mainz (Urteil vom - 2 O 329/13) auch auf die Besonderheiten einer Trennung zwischen schuldrechtlichem Anstellungsvertrag und Beschäftigungsverhältnis einzugehen, die u. U. dazu führt, dass selbst bei (rechtskräftig) festgestellter Unwirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrags kein Beschäftigungsanspruch besteht.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Vergütung ohne Beschäftigung
[i]LG Mainz zeigt auf: Vergütungsanspruch geht nicht immer mit Beschäftigungsanspruch einherDass ein Anspruch auf Vergütung...