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IWB 19/2016 S. 701

Norwegen | Einfuhrumsatzsteuer ist ab 2017 in der Steuererklärung anzumelden

[i]Ggf. Änderungen in der Buchhaltung durch neues MeldeformularAb dem 1. 1. 2017 ist die Einfuhrumsatzsteuer für Norwegen in der Umsatzsteuererklärung anzumelden. Sie kann unter den weiteren Voraussetzungen sogleich als Vorsteuer wieder abgezogen werden. Die Steuererklärung wird dazu umgestaltet und neben der Einfuhrumsatzsteuer um weitere Angaben erweitert. Unternehmen sollten besonders berücksichtigen, dass die Verantwortung für die korrekte Berechnung der Steuer (Steuersatz, Steuerbefreiungen, Bemessungsgrundlage etc.) auf sie übergeht, und sie sollten rechtzeitig Änderungen der Buchhaltungssoftware veranlassen. Ab dem genannten Datum müssen in Norwegen buchführungspflichtige Unternehmen auf Anforderung bestimmte Informationen im SAF-T-Format zur Verfügung stellen.

Martin Diemer

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