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EuGH | Rückwirkende Rechnungsberichtigung und möglicher „Irgendwie“-Nachweis
Im lange erwarteten Urteil in der Rechtssache Senatex hat der EuGH sich für die Rückwirkung von Rechnungskorrekturen wegen unzulänglicher Rechnungsangaben i. S. des § 14 Abs. 4 UStG auf den Zeitpunkt der Ausstellung ausgesprochen. Die deutsche Praxis, den Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt der Rechnungskorrektur zuzulassen, hat der EuGH ausdrücklich verworfen. Es bleiben allerdings Fragen offen, etwa, ob eine Rechnungskorrektur auch noch im Einspruchsverfahren möglich ist. In einem zweiten Urteil – zur Rechtssache Barlis 06 – hat sich der EuGH dazu geäußert, wann Rechnungsangaben zu Art und [i]EuGH lässt rückwirkende Rechnungsberichtigungen zuUmfang der Leistung sowie zum Leistungsdatum hinreichend genau sind. Der EuGH scheint anzudeuten, dass er sich unter Umständen mit einem „Irgendwie“-Nachweis für die Voraussetzungen des Vorsteuerab...