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Einkommensteuer | Anerkennung von Aufwands- bzw. Rückspenden
Das BMF hat zur steuerlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende) bzw. einen sonstigen Anspruch (Rückspende) Stellung genommen und sein Schreiben vom - IV C 4 - S 2223/07/0010 :005 NWB FAAAE-80520 (BStBl 2014 I S. 1584) in Textziffer 3 entsprechend ergänzt ( NWB SAAAF-81622).