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Gesellschaftsrecht | Rechtsmissbrauch bei Amtsniederlegung des AG-Alleinvorstands
Die aufschiebend bedingte Erklärung eines Alleinvorstands einer AG ist rechtlich grds. nicht zu beanstanden und kann dann allenfalls (nur noch) als rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam zu bewerten sein, wenn die Amtsniederlegung zur Unzeit erfolgt und hierdurch die Handlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeigeführt wird. Letzteres ist aber selbst bei nur noch einem verbliebenen Aufsichtsratsmitglied nicht der Fall, weil auch dann die Wiederherstellung der Beschlussfähigkeit durch Ergänzung des Aufsichtsrats entweder auf dessen Antrag hin oder durch gerichtlichen Antrag eines Aktionärs (§ 104 Abs. 1 Satz 1 AktG) ohne Weiteres mit der Folge möglich wäre, dass dieser Aufsichtsrat sodann einen neuen Vorstand bestellen könnte.
Zwar wird bei der GmbH ein Rechtsmissbrauch für eine v...