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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung der Abgabe von Zytostatika bei Krebstherapien
Mit Schreiben vom 28. 9. 2016 nimmt das BMF zu der Frage Stellung, wann die Abgabe von Zytostatika im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus von der Umsatzsteuer befreit ist. Dem NWB AAAAE-81161 folgend ist die Abgabe von individuell für den Patienten hergestellten Arzneimitteln durch die Krankenhausapotheke für eine in diesem Krankenhaus erbrachte ärztliche Heilbehandlung als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gem. § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. Die Grundsätze des Urteils finden sowohl auf Zubereitungen Anwendung, die im Rahmen einer Krebstherapie verwendet werden, als auch auf andere Arzneimittel, die wie Zytostatika-Zubereitungen individuell für den Patienten hergestellt werden. Wird die Lieferung von Zytostatika als ein eng mit der He...