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NWB Nr. 41 vom Seite 3073

Verbraucherschutz – Kündigung per E-Mail möglich

[i] Bundesregierung, Aktuelles Ab dem gilt für Kündigungen oder vergleichbare Erklärungen die „Textform“: Jeder kann z. B. seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. [i]Olbertz, NWB 40/2016 S. 3028Die sog. Schriftform, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den AGB gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

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