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BBK Nr. 19 vom

Bilanzierung von Aufwands- und Investitionszuschüssen

Bernd Rätke

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Bei Anschaffungsvorgängen muss zwischen nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen und sog. Aufwandszuschüssen unterschieden werden:

  • [i]Wahlrecht bei InvestitionszuschussBei Investitionszuschüssen gibt es ein Wahlrecht zwischen Sofortversteuerung und Minderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten; bei einer Entscheidung für die Sofortversteuerung scheidet ein Passiv-RAP aus.

  • [i]Passiv-RAP bei AufwandszuschussBei Aufwandszuschüssen kommt es hingegen grundsätzlich zu einer Sofortversteuerung. Jedoch kann – je nach Inhalt des Zuwendungsbescheids – die Bildung eines Passiv-RAP und damit eine Verteilung des Ertrags über einen im Zuwendungsbescheid genannten Zeitraum in Betracht kommen.

[i]Zweifelsfragen beim Leasing Die Unterscheidung mag auf den ersten Blick nicht überzeugend sein und gerade beim Leasing zu zufälligen Ergebnissen führen, je nachdem, ob das Leasing zu einem Erwerb des wirtschaftlichen Eigentums führt (dann: Investitionszuschuss) oder nur zu laufendem Aufwand (dann: Aufwandszuschuss).

Der Grund hierfür liegt jedoch zum einen in den Besonderheiten des „hybriden“ Leasings, das entweder ein Anschaffungsgeschäft oder ein Mietgeschäft sein kann. Zum anderen...

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