Frage der Vorsteuerabzugsberechtigung; Bestimmung von Leistendem und Leistungsempfänger
Leitsatz
Zur Bestimmung des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers ist das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft entscheidend,
während das dingliche Erfüllungsgeschäft zur Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausches maßgeblich ist. Das
dingliche Erfüllungsgeschäft ist im vorliegenden Fall in Gestalt des entgeltlichen Leistungsaustausches gem. § 16 TEHG durch
Einigung und Eintragung von Emissionszertifikaten erfolgreich durchgeführt worden. Für den erfolgreichen Leistungsaustausch
ist wegen der Richtigkeitsfiktion des § 16 TEHG unerheblich, ob in der Kette der vorlaufenden Berechtigungsübertragungen ein
Erwerb von einem Nichtberechtigten erfolgt ist.
Fundstelle(n): BB 2016 S. 3030 Nr. 50 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2016 S. 3068 PStR 2017 S. 58 Nr. 3 UStB 2016 S. 360 Nr. 12 WAAAF-83206
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