1. Der Abschluss des Vermittlungsvertrages, der Abschluss des Arbeitsvertrages und die Beantragung eines Vermittlungsgutscheins am gleichen Tag sind grundsätzlich möglich.
2. Die Regelungen über die Beantragung von Leistungen in §§ 323 ff. SGB III galten auch für den Vermittlungsgutschein.
3. Es bestand keine Möglichkeit, einen Vermittlungsgutschein nachträglich zu beantragen.